workshop für unternehmer und geschäftsführer in kooperation mit der handwerkskammer für mittelfranken
gesellschafter-geschäftsführer eines unternehmens sind mit einer vielzahl von risiken konfrontiert, für die sie vorsorge treffen sollten. in der hektik des tagesgeschäftes wird die notwendigkeit der vorsorge allerdings
häufig hintangestellt. dies kann verheerende folgen persönlich, aber auch für das unternehmen haben.
wesentliche bereiche sind:
gestaltungsfragen bei lohn und gewinn, sozialversicherungspflicht, altersversorgung und vermögensaufbau sowie vorsorge im falle einer scheidung, für den fall des todes, bei handlungsunfähigkeit, für krise und insolvenz.
ziel der veranstaltung ist es, für risiken zu sensibilisieren und gestaltungsmöglichkeiten aufzuzeigen. dabei sollen im rahmen eines offenen erfahrungsaustausches vor- und nachteile in betracht kommender gestaltungen ganzheitlich aus rechtlicher, steuerlicher, sozialversicherungsrechtlicher und betriebswirtschaftlicher perspektive beleuchtet werden.
die referenten joachim fuoss, rechtsanwalt dr. malte schwertmann und stb/wp arndt köhnlein haben langjährige erfahrung insbesondere mit der beratung mittelständischer unternehmen. rechtsanwältin anne preßmann berät u.a. geschäftsführer in fragen der sozialversicherungspflicht.
fachveranstaltung für rechtsanwälte und fachanwälte für erbrecht
moderation: rechtsanwalt dr. alfred meyerhuber, meyerhuber rechtsanwälte partnerschaft mbb
der pflichtteilsergänzungsanspruch - grundlagen, berechnungen, neueste rechtsprechung und ungeklärte fragen
referent:
rechtsanwalt dr. olaf schermann, fachanwalt für erbrecht
fachveranstaltung für gemeinden, bürgermeister und leitende verwaltungsangestellte
dr. juliane thimet, direktorin des bayerischen gemeindetages
dr. volker wirths, richter am bayerischen verwaltungsgerichtshof
die referenten berichten zu neuesten entwicklungen in der verwaltungspraxis und rechtsprechung zu aktuellen rechtlichen und tatsächlichen problemstellungen der beitragserhebung bei leitungsgebundenen einrichtungen.
eine vortragsveranstaltung der feuerbach akademie ansbach in kooperation mit dem fischereiverband mittelfranken e.v. und der meyerhuiber rechtsanwälte partnerschaft mbb
bei der aktuellen gesetzeslage laufen Angler bei jedem angeln gefahr, sich strafbar zu machen. laut tierschutzgesetz ist es verboten, wirbeltieren schmerz oder leid zuzufügen.
in jüngster vergangenheit gab es mehrere Urteile, in denen angler wegen tierquälerei verurteilt wurden. diese urteile haben für unsicherheit gesorgt. gerade das wettfischen kann strafrechtlich problematisch sein, wenn der hauptgrund des angels, die nahrungsbeschaffung, nicht im vordergrund steht. unter anderem kann auch das fischen an einem angelteich, in den dafür gemästete fische eingesetzt werden, eine strafbare handlung sein. ebenso kann, wenn nach dem fangen fische wieder zurück ins gewässer gesetzt werden, unter umständen eine strafrechtlich relevante tierquälerei vorliegen.
diese thematik will der vortragsabend aufgreifen. gerade auf grund der aktionen mancher sogenannter „tierschutzorganisationen“ besteht eine aktuelle brisanz.
die referenten:
dr. johannes kalb, justiziar des fischereiverband mittelfranken e.v. und rechtsanwalt bei meyerhuber rechtsanwälte partnerschaft mbb
jean winkelmann, mitglied des bezirksfischereiverein erlangen e.v. und ausbilder für die staatliche fischereiprüfung