helge ziegler, präsident des bundesverbandes für immobilienwirtschaft
rechtsanwalt dr. malte schwertmann, meyerhuber rechtsanwälte partnerschaft mbb
die immobilie zur vermietung gilt als sichere und trotzdem ertragreiche kapitalanlage. der traum von sicheren mieterträgen kann sich aber auch zum albtraum entwickeln: die skala reicht von der ausbleibenden miete über den messie zum mietnomaden. kann oder will der mieter nicht zahlen, ist der schaden schnell hoch und aus dem ertragsobjekt wird ein „draufzahlgeschäft".
die veranstaltung soll ihnen helfen, den richtigen mieter zu finden und ärger mit unliebsamen mietern von vornherein zu vermeiden. rechtliche und praktische tipps geben hilfestellung im auswahlverfahren, der mietvertragsgestaltung und der durchführung des mietvertrages.
fachveranstaltung für steuerberater
in großen unternehmen gehört es mittlerweile zum allgemeinwissen: wegschauen hilft nicht. fehlende kontrolle kann persönliche haftung und strafrechtliche verantwortung begründen: wer nicht hinreichend organisiert, setzt sich allzu schnell dem vorwurf aus, fehlverhalten im betrieblichen ablauf zu billigen. damit ist compliance - also die einführung von betrieblichen kontrollsystemen - pflicht.
nun ist auch die finanzverwaltung „auf den zug aufgesprungen". existiert kein innerbetriebliches kontrollsystem für die einhaltung von steuerlichen pflichten, so kann dies ein indiz für vorsatz oder leichtfertigkeit sein – mit den entsprechenden strafrechtlichen und haftungsrechtlichen folgen für geschäftsleiter und leitende angestellte. dies betrifft alle unternehmen mit arbeitsteiliger erledigung der steuerlichen Pflichten.
unsere referenten aus der praxisgruppe steuer- und wirtschaftsstrafrecht der meyerhuber rechtsanwälte partnerschaft mbb rechtsanwalt dr. malte schwertmann, fachanwalt für handels- und gesellschaftsrecht, rechtsanwalt dr. christian horvat, fachanwalt für strafrecht, fachanwalt für steuerrecht, und rechtsanwalt dr. wolfgang staudinger, referat für strafrecht, werden über den diskussionsstand, die position der finanzverwaltung sowie die auswirkungen für kleine und mittelständische unternehmen informieren.
eine fachveranstaltung für strafverteidiger in kooperation mit der initiative bayerischer strafverteidigerinnen und strafverteidiger e.v.
rechtsanwältin dr. anouschka velke, frankfurt/main
dr. anouschka velke referiert zur vermögensabschöpfung im fachanwaltskurs der hessischen strafverteidigervereinigung. sie wird die möglichkeiten der staatsanwaltschaft und des gerichts, vermögenswirksame maßnahmen zu ergreifen, ebenso darstellen wie die möglichkeiten der verteidigung, dagegen vorzugehen. dieses feld der verteidigung bleibt häufig ungenutzt, obwohl es für den mandanten einschneidende, zt existenzvernichtende folgen haben kann. die referentin wird zudem einen ausblick auf die reformbemühungen geben.
rechtsanwältin ellen sandfuchs, meyerhuber rechtsanwälte partnerschaft mbb
„ich brauche kein testament, nach meinem tod bekommt sowieso alles mein ehegatte." dass diese weit verbreitete vermutung nicht mit der gesetzlich vorgeschriebenen erbfolge übereinstimmt und wer ohne testament eigentlich als erbe in betracht kommt, ist nur ein teil des vortrages. daneben wird auch erläutert, wann ein testament sinnvoll ist, was darin geregelt werden kann und welche formvorschriften zu beachten sind. auch gibt der vortrag einen überblick, was man unter einem pflichtteil versteht, wer ihn in welcher höhe erhält und welche möglichkeiten es gibt, diesen zu vermeiden oder zu reduzieren.
rechtsanwalt dr. johannes kalb,
meyerhuber rechtsanwälte partnerschaft mbb
was ist, wenn der flug in den urlaub verspätung hat oder ausfällt? was ist, wenn das hotel nicht am strand, sondern an einer schnellstraße liegt? der urlaub kann voller böser überraschungen stecken. der vortrag informiert über die rechte, dem urlauber in solchen fällen zustehen.
fachveranstaltung für rechtsanwälte und fachanwälte für erbrecht
moderation: rechtsanwalt dr. alfred meyerhuber, meyerhuber rechtsanwälte partnerschaft mbb
rechtsanwalt dr. olaf schermann, fachanwalt für erbrecht
fachveranstaltung des klinik kompetenz zentrum bayern eg in kooperation mit der meyerhuber rechtsanwälte partnerschaft für klinikvorstände und leitende verwaltungsangestellte
rechtsfragen der patientenabrechnung, christine krieg, meyerhuber rechtsanwälte partnerschaft mbb, fachanwältin für medizinrecht
rechtsgrundlagen der krankenhausbehandlung, christoph heppekausen, leiter der bkg stabsstelle recht
moderation: prof. dr. alexander schraml
veranstaltung der feuerbach akademie ansbach in kooperation mit der ihk nürnberg für mittelfranken und dem bund der selbstständigen für Unternehmer, Selbständige und Geschäftsleiter
referent:
thomas kranig, präsident des bayerischen landesamtes für datenschutzsicherheit, ansbach
am 25.05.2018 tritt europaweit die datenschutzgrundverordnung in kraft und löst das bundesdatenschutzgesetz ab. was beinhaltet die verordnung? was sind die unterschiede zur bisherigen rechtslage? wie können sich unternehmen vorbereiten? was müssen unternehmen zwingend angehen? über all das und mehr wird die veranstaltung informieren. zum Referenten: thomas kranig ist präsident des bayerischen landesamtes für datenschutzsicherheit mit sitz in ansbach und von berufs wegen ausgewiesener experte der materie. außerdem ist er autor einschägiger veröffentlichungen insbesondere zur datenschutzgrundverordnung.
fachveranstaltung für gemeinden, bürgermeister und leitende verwaltungsangestellte
dr. juliane thimet, direktorin des bayerischen gemeindetages
michael haug, ministerialrat des bayerischen staatsministeriums für umwelt und verbraucherschutz
die referenten berichten zu neuesten entwicklungen in der verwaltungspraxis und rechtsprechung zu aktuellen rechtlichen und tatsächlichen problemstellungen der beitragserhebung bei leitungsgebundenen einrichtungen. michael haug wird über die strukturen der wasserversorgung und erforderliche maßnahmen im hinblick auf versorgungssicherheit, sichere betriebsorganisation u.a. aus sicht des ministeriums referieren.
fachveranstaltung für unternehmer, geschäftsleiter und personalleiter
anton wittmann, wittmann finanzgruppe ansbach, betriebswirt bav (fh), dozent für betriebliche altersversorgung
rechtsanwalt harald schwarz, meyerhuber rechtsanwälte partnerschaft mbb, fachanwalt für arbeitsrecht
in zeiten von facharbeitermangel und schrumpfender renten gewinnt die betriebliche altersversorgung immer mehr an bedeutung. für unternehmen ist die betriebliche altersversorgung eine möglichkeit, für neue mitarbeiter attraktiver zu werden und die vorhandenen mitarbeiter zu binden.
die komplexität der materie lässt allerdings viele unternehmen vor der einführung von versorgungssystemen zurückschrecken. gleichzeitig haben mitarbeiter einen gesetzlichen anspruch auf entgeltumwandlung und können so ihrem arbeitgeber das thema betriebliche altersversorgung aufzwingen.
oft werden allerdings auch die mit betrieblichen versorgungszusagen einhergehenden risiken verkannt. suggeriert doch die durchführung über versicherungen oder unterstützungskassen, dass man damit nichts mehr zu tun habe. tatsächlich handelt es sich aber primär um ein eigenes versorgungsversprechen des arbeitgebers, das zu erfüllen ist. fehler in der durchführung können dann zur haftung des arbeitgebers führen.
die referenten informieren umfassend über die durchführungswege der betrieblichen altersversorgung und geben praktische hinweise zur vermeidung rechtlicher fallstricke.