patentanwalt klaus mielke, neustadt/aisch
rechtsanwalt dr. malte schwertmann, fachanwalt für handels- und gesellschaftsrecht, meyerhuber rechtsanwälte partnerschaft mbb
mit eingetragenen marken sind bezeichnungen und logos zur kennzeichnung von produkten und dienstleistungen schützbar. auf diese weise kann bei sich verschärfendem wettbewerb der eigene marktauftritt abgesichert und bei kunden ein „wiedererkennungseffekt" für das eigene unternehmen hervorgerufen werden.
an diesem abend können sie sich darüber informieren, welche möglichkeiten des markenschutzes existieren, was zur erwirkung von markenrechten zu tun ist und wie markenrechte gegenüber verletzern durchgesetzt werden können.
fachveranstaltung für gemeinden, bürgermeister und leitende verwaltungsangestellte
rechtsanwältin dr. sylvia meyerhuber, fachanwältin für verwaltungsrecht, meyerhuber rechtsanwälte partnerschaft mbb
im april 2016 treten neue gesetzliche regelungen zum vergaberecht in kraft. modern, einfach und anwenderfreundlich soll das neue vergaberecht sein. öffentliche auftraggeber und unternehmen sollen zukünftig mehr flexibilität bei der vergabe öffentlicher aufträge erhalten, die vergabeverfahren effizienter und schneller werden.
was ändert sich wirklich? was müssen sie ab april 2016 zwingend beachten und kann die fehlende beachtung zu schadensersatzansprüchen führen?
der vortrag informiert über die wesentlichen neuerungen.
marko rogge, CONTURN aig gmbh, frankfurt/main
rechtsanwalt dr. christian horvat, fachanwalt für strafrecht, meyerhuber rechtsanwälte partnerschaft mbb
digitalisierung, vernetzung und internet: komplizierte it-landschaften und mobile endgeräte wie smart-phones und tablets schaffen neue möglichkeiten, aber auch neue risiken. die referenten marko rogge, CONTURN aig gmbh, und rechtsanwalt dr. christian horvat, fachanwalt für strafrecht, werden über technische und rechtliche schutzmöglichkeiten, aber auch die rechtspflichten des unternehmensleiters zum schutz „seiner" daten informieren.
veranstaltung des zentrums für mediation e.v. in kooperation mit der industrie- und handelskammer nürnberg für mittelfranken und der handwerkskammer für mittelfranken
referenten:
thomas rüttgers, dipl-psychologe, dipl.-jurist
joachim fuoss, handwerkskammer für mittelfranken
rechtsanwältin christine krieg, meyerhuber rechtsanwälte partnerschaft
im rahmen der veranstaltung werden die möglichkeiten und vorzüge der mediation bei fragen zwischen den generationen dargestellt.
verteilung vermögen und erbe: ... was ist juristisch überhaupt möglich? ... was ist eigentlich gerecht? ... es ist schwer, darüber zu reden. ... beim opa gab es auch schon früher streit.
gemeinsam mit ihnen möchten wir juristische grundideen der gestaltung und psychologisches erörtern. warum ist es manchmal so schwer, überhaupt darüber zu reden und warum gibt es bei der verteilung von vermögen und erbe so viel streit und zerwürfnis?
vortrag von dr. ernst metzger, landgerichtspräsident a. d.
paul johann anselm von feuerbach ist der begründer des modernen strafrechts in deutschland. er ist verfasser der ersten modernen kodifizierung des materiellen strafrechts, nämlich des bayerischen strafgesetzbuches von 1813.
sein postulat „nulla poena sine lege", d. h. keine strafe ohne gesetz, ist eines der kernelemente unseres rechtsstaates und hat eingang in das grundgesetz gefunden. ab 1817 bis zu seinem tod 1833 wirkte paul johann anselm von feuerbach als erster präsident des appellationsgerichts für den rezatkreis in ansbach.
im zentrum des vortrags steht zum einen, wie der schutz des einzelnen vor ungerechter strafverfolgung durch strafrecht und prozessrecht bewirkt werden kann und muss, zum anderen das leben und wirken feuerbachs in unserer stadt ansbach.
der referent, als früherer präsident des landgerichts ansbach und damit feuerbachs nachfolger im amt, selbst praktiker mit langjähriger erfahrung in der strafjustiz, hat sich neben seiner richterlichen tätigkeit immer wieder den rechtshistorischen und ideengeschichtlichen grundlagen unseres geltenden rechts gewidmet.
fachveranstaltung für rechtsanwälte und fachanwälte für erbrecht
moderation: rechtsanwalt dr. alfred meyerhuber, meyerhuber rechtsanwälte partnerschaft mbb
rechtsanwalt dr. olaf schermann, fachanwalt für erbrecht:
"aktuelle rechtsprechung und neueste entwicklungen im erbrecht:
aus den bereichen annahme und ausschlagung / testamentsauslegung / testamentsanfechtung / vor- und nacherbschaft / nachlassbewertung / bindungswirkung im gemeinschaftlichen testament / testamentsvollstreckung / pflichtteilsrecht / behindertentestament - praxisorientierter überblick anhand von fällen / entscheidungsbesprechung"
"nachfolgeplanung bei patchworkfamilien: begriff und formen der patchworkfamilie / gestaltungsziele / trennung der vermögensmassen / absicherung des überlebenden ehegatten / ausschluss von stiefkindern / gleichbehandlung aller kinder / störfaktor pflichtteil / flankierende maßnahmen. praxisorientierte darstellung anhand von typischen gestaltungsfällen / erarbeitung von lösungen und musterformulierungen."
rechtsanwältin ellen sandfuchs, Fachanwältin für Erbrecht, meyerhuber rechtsanwälte partnerschaft mbb
„Bindungswirkung beim gemeinschaftlichen Testament"
fachveranstaltung für gemeinden, bürgermeister und leitende verwaltungsangestellte
dr. juliane thimet, direktorin des bayerischen gemeindetages
otto schaudig, vorsitzender richter am bayerischen verwaltungsgerichtshof
die referenten berichten zu neuesten entwicklungen in der verwaltungspraxis und rechtsprechung zu aktuellen rechtlichen und tatsächlichen problemstellungen der beitragserhebung bei leitungsgebundenen einrichtungen.
eine veranstaltung für unternehmer in kooperation mit handwerkskammer für mittelfranken und der ihk nürnberg für mittelfranken
wolfgang und achim schneider, medienhaus rotabene, rothenburg o. d. tauber
joachim fuoss, unternehmensberater, handwerkskammer mittelfranken
dr. malte schwertmann, fachanwalt für handels- und gesellschaftsrecht, meyerhuber rechtsanwälte partnerschaft mbb
arndt köhnlein, steuerberater/wirtschaftsprüfer, köhnlein beierlein kollegen steuerberatungsgesellschaft mbh
unternehmensnachfolge konkret:
... was genau soll übergeben werden?
... wann und wie soll das gemacht werden?
... wie wird die altersversorgung geregelt?
... wer ist dann eigentlich der chef?
...
über unternehmensnachfolge hat man schon vieles gelesen und gehört – aus der zeitung, von kollegen, aus ansprechenden und abschreckenden beispielen im umfeld.
bei unserem Gespräch soll es um mehr gehen als um theorie. mit den herren schneider, die die nachfolge bereits umgesetzt haben, und beratenden experten wird es praktisch und konkret. damit sie fakten haben!
eine veranstaltung für ärzte und zahnärzte in kooperation mit der hypovereinsbank und dem bayerischen hausärzteverband
7 Fehler, die sie aus sicht der bank besser anderen überlassen - holger scholz, hypovereinsbank
antikorruptionsgesetz - was darf ich, was darf ich nicht? - rechtsanwältin christine krieg, fachanwältin für medizinrecht, meyerhuber rechtsanwälte partnerschaft mbb
der arzt und zahnarzt als führungskraft - beatrix kress, KressCom