Fränkische Landeszeitung, 21. November 2015

Von Türen, Garagen, Lagerhallen und Beiträgen. Praktikerseminar der Feuerbach Akademie zum Kommunalabgabenrecht – Veranstaltung hat inzwischen beinahe Kultstatus

ANSBACH (sh) – Es wird viel gelacht an diesem Tag in der Feuerbach Akademie Ansbach. Dabei bekommen es die Verwaltungsfachleute in den Stunden von 9.30 bis 16 Uhr mit wahrlich trockener Kost zu tun: Unter der großen Überschrift „Kommunalabgaberecht in Bayern" wird „Aktuelles zu leitungsgebundenen Einrichtungen" verhandelt. Einmal mehr spielen Türen eine Rolle.

Die beiden Referenten, Direktorin Dr. Juliane Thimet vom Bayerischen Gemeindetag und Otto Schaudig, seines Zeichens Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH), kennen sich seit Jahren. Wenn sie unterschiedlicher Meinung sind, halten beide nicht hinterm Berg. Sie spielen sich die Bälle zu, kompetent, charmant und auf höchst unterhaltsame Weise. Fragen sind jederzeit möglich, Beispiele aus der Praxis erwünscht.

All das hat dem Ansbacher „Praktikerseminar" mit den Jahren beinahe Kultstatus eingebracht. Die Akademie, an diesem Tag vertreten durch Rechtsanwältin Dr. Sylvia Meyerhuber, muss überhaupt nicht mehr werben. Die Veranstaltung ist schnell „ausverkauft", die Warteliste lang. „36 Minuten, nachdem wir die Einladung losgeschickt hatten, kam die erste Anmeldung", erzählt Dr. Sylvia Meyerhuber.

 

Wer sich gerade mit dem Gedanken trägt, ein Haus samt Garage zu bauen oder aber ein Bürogebäude mit einer Lagerhallte zu errichten, hätte einiges lernen können an diesem Tag. Und hier kommen die Türen und Tore ins Spiel.

Ist eine Garage beispielsweise baulich mit dem Wohnhaus verbunden, fallen auch für die Garage Beiträge an die Stadt oder Gemeinde an. Dr. Juliane Thimet und Otto Schaudig sind sich in dieser Frage einig. Ist der Platz zwischen Garage und Wohnhaus überdacht, kann man also trockenen Fußes von der Garage ins Haus gelangen, werden die beiden das als „baulich verbunden", auch bei einem Carport, wie Schaudig betont.

Beitragspflicht für ein Dachgeschoss?

Nun sind die Zusatzbeiträge in einem solchen Fall überschaubar. Anders ist es, wenn ein kleines Bürogebäude per Tür oder Tor direkt mit einer wirklich großen Lagerhalle verbunden ist. „Da gibt es schon Fälle, die wehtun", erklärt Dr. Thimet.

Wann ist ein Dachgeschoss beitragspflichtig? „Wenn es ausgebaut ist", erklärt das Referententeam. Doch wie verhält es sich, wenn das Dachgeschoss in der Mitte 1,60 Meter misst, und der Raum recht kuschlig eingerichtet ist? Die erste Instanz gab der Gemeinde Recht und urteilte, dass auch dafür Beiträge zu entrichten sind. Der VGH-Senat von Otto Schaudig verwarf das Urteil. Mangels ausreichender Höhe könne keine Rede von einem ausgebauten Dachgeschoss sein, zumal der Raum lediglich der Behelfstreppe zu erreichen ist.




 


Wochenzeitung, 28.November 2015

Kommunalabgabenrecht in Bayern - Experten erläutern aktuelles zu leitungsgebundenen Einrichtungen in der Feuerbach-Akademie

Ansbach (dk). Wer muss welche Gebühren und Beiträge für Wasser- und Abwasser-entsorgung zahlen? Mehr als 60 interessierte Fachleute folgten der Einladung der Feuerbach-Akademie am 17.11.2015 zum Thema „Aktuelles zu leitungsgebundenen Einrichtungen".

Bereits zum neunten Mal konnte die Feuerbach-Akademie Ansbach, vertreten durch Rechtsanwältin – Fachanwältin für Verwaltungsrecht – Dr. Sylvia Meyerhuber, zwei ausgesprochene Spezialisten zum Thema Kommunalabgaberecht in einem Prakti-kerseminar begrüßen. Die Rechtsprechung wurde von Otto Schaudig, Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, anschaulich dargestellt. Die Sicht der Kommunen und damit die praktische Umsetzung wurde von Dr. Juliane Thimet, Direktorin beim Bayrischen Gemeindetag, vertreten.

 

Besprochen und lebhaft diskutiert wurden Fragen rund um die richtige Bemessung von Beiträgen und Gebühren durch den zuständigen Einrichtungsträger, also die Gemeinde. Die Feinheiten liegen im Detail und sind nicht für jeden ohne Weiteres nachvollziehbar. Im Rahmen des ganztägigen Seminars wurden insbesondere die neue Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs sowie gesetzliche Änderungen, insbesondere zu Fragen der Verjährung, besprochen. Die praktische Umsetzung der Rechtsprechung wirft oftmals Fragenzeichen auf. So kann die Frage „ wann ist ein Dachgeschoss ausgebaut?" durchaus unterschiedlich bewertet werden. Ist ein Dachgeschoss bereits dann ausgebaut, wenn es z. B. als Spielzimmer genutzt wird? Oder muss ein Dachgeschoss jedenfalls ermöglichen, dass ein Erwachsener sich aufrecht darin aufhalten kann? Werden Keller dagegen grundsätzlich mit der vollen Fläche zu Beitragszahlungen herangezogen? Auch wenn es bei dieser Materie gerade nicht selbstverständlich ist, wurde Wissenswertes anschaulich und sogar in heiterer Atmosphäre vermittelt.