Fränkische Landeszeitung, 31. Juli 2015

„Mollath-Anwalt geht mit Bayerns Justiz hart ins Gericht". Dr. Gerhard Strate schildert in der Feuerbach-Akademie seine Erfahrungen mit Richtern und forensischer Psychiatrie

ANSBACH (edü) – Der Fall Gustl Mollath sei ein „brennendes Thema", betont Rechtsanwalt Dr. Alfred Meyerhuber. „Und das Feuer ist noch nicht aus." Volle Stuhlreihen in der Feuerbach-Akademie bezeugten das, wo Dr. Gerhard Strate, Anwalt von Mollath im Wiederaufnahmeverfahren, aus seinem Buch über den Fall las. Es war eine Abrechnung mit Teilen der Justiz und der Psychiatrie.

Rechtsanwalt Strate, ein Hanseat, nimmt bei seinem Vortrag kein Blatt vor den Mund. In eindringlichem Ton, mitunter auch süffisant, schildert er die Vorgänge, die seinem ehemaligen Mandanten – er vertrat ihn von Ende 2012 bis zum erfolgreichen Wiederaufnahmeverfahren vor knapp einem Jahr – widerfuhren. Das Urteil des Landgerichts Nürnberg, das Mollath freigesprochen, aber in die Psychiatrie eingewiesen hatte, nennt er „eine Schande der Justiz in Deutschland", dort sei „im Namen das Gesetzes das Gesetz gebrochen" worden.

Mollaths Leidensweg, so der Hamburger Anwalt, begann mit einer „Fremdanamnese". Dessen Frau habe „beim Kaffeekränzchen" einer bekannten Psychiaterin erzählt, ihr Mann verhalte sich sonderbar. Diese „gutachterliche Stellungnahme" habe einen Amtsrichter bewogen, für Mollath eine fachärztliche Untersuchung anzuordnen. Die Unterbringung in einer Psychiatrie zur Beobachtung sei laut Bundesverfassungsgericht von 2001 aber verfassungswidrig.

 

Diese Entscheidung habe der Amtsrichter aber nicht gekannt. „In Bayern ist es ein Volkssport, das Bundesverfassungsgericht zu ignorieren" sagte Strate launig. Mit seinem Klageerzwingungsgesuch scheiterte der Hamburger Anwalt trotzdem, weil der Nachweis, der Amtsrichter hätte die Entscheidung des Verfassungsgerichts kennen müssen, nicht gelungen sei. „Rechtskenntnis ist bei einem bayerischen Richter nicht vorauszusetzen, so das höchste Münchner Gericht", schlussfolgerte Strate.

Auch die forensische Psychiatrie kritisiert er heftig. Zwar sei Mollath „ein störrischer Franke mit allen landmannschaftlichen Eigenheiten", doch nicht nur im Verhalten seinem Mandanten gegenüber habe sie gezeigt, dass sie „allenfalls zur Schmuddelecke der Medizin" gehört.

Seine Erfahrung sei, dass Forensiker häufig „Omnipotenzfantasien" hätten, ihre Gutachten „den Blick des Gerichts auf eindeutige Beweise vernebeln". Vor allem aber: „Es gibt für einen in der Psychiatrie Untergebrachten kein Entrinnen." Rechtsanwalt Strate ist überzeugt: „Im Bermudadreieck von Justiz und Forensik gibt es noch viele Mollaths".

In der Diskussion lässt er durch blicken, dass Bayerns Justiz besonders gefährdet sei, zweifelhafte Urteile zu fällen. Er halte es für „ein Problem", dass Juristen zwischen der Rolle des Staatsanwalts und der Richterbank häufig wechselten. Strate wörtlich: „Insgesamt ist die bayerische Justiz ein Kulturschock."




 


Wochenzeitung, 8. August 2015

„Misshandlungen Mollaths seitens der Justiz". Deutliche, kritische Worte von Dr. Gerhard Strate im Feuerbachhaus – Lesung von ausgewählten Textstellen aus seinem Buch „Der Fall Mollath – Vom Versagen der Justiz und Psychiatrie"

Was ist Wahrheit und ab wann neigt die Justiz zur Selbstherrlichkeit? Wie verfährt sie mit eigenen Irrtümern? Anhand des Falls von Gustl Mollath, der monatelang Politik und Medien beschäftigte, rechnete Dr. Gerhard Strate aus Hamburg, Strafverteidiger von Mollath im Wiederaufnahmeverfahren, mit Teilen der bayerischen Justiz und der Psychiatrie ab.

Gustl Mollath, von seiner Frau im Januar 2003 wegen angeblicher Körperverletzung angezeigt, wurde auf Grundlage fragwürdiger Justizentscheidungen und psychiatrischer Gutachten jahrelang gegen seinen Willen in der Psychiatrie festgehalten und erst in einem spektakulären Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen. Im Wiederaufnahmeverfahren war Dr. Gerhard Strate, einer der renommiertesten Strafverteidiger Deutschlands, sein Anwalt, der mit seinem buch einen sehr persönlichen Bericht über einen unglaublichen Rechtsfall sowie über eine Strafjustiz, die beinahe eine menschliche Existenz zerstört hätte, verfasst hat. Im voll besetzten Feuerbachhaus erläuterte der Hanseat die Vorgänge im Fall Mollath und las hierzu passende Textstellen aus seinem Buch vor, die die damaligen Geschehnisse widerspiegelten.

Eines dieser unfassbaren Ereignisse sei beispielsweise das Urteil des Landgerichts Nürnberg gewesen, das Mollath zwar freigesprochen, ihn jedoch in die Psychiatrie eingewiesen hatte. Diese richterliche Entscheidung sei laut Dr.

  

Strate „eine Schande der Justiz in Deutschland", denn dort sei „im Namen des Gesetzes das Gesetz gebrochen" worden. Denn bereits die Unterbringung in der Psychiatrie, lediglich zur Beobachtung, sei laut  dem Bundesverfassungsgericht von 2001 verfassungswidrig.

Der Amtsrichter wusste jedoch von dieser Entscheidung nichts, hieß es. Ein guter Jurist könne sich jedoch kundig machen, betonte Dr. Strate. Anstatt sich ausführlich und umfänglich über alle notwendigen Rechtsgrundlagen zu informieren, wurde so schnell wie möglich eine Entscheidung getroffen, um „Mollath überfallartig psychiatrisch zu betreuen und ihn seiner Mündigkeit zu berauben". Dieses Beispiel sei nur eines von vielen weiteren unrechtmäßigen Entscheidungen gewesen, aus denen sich eine Summe aus vielen, kleinen Rechtsbeugungen gebildet hat, die für Mollath kaum zu ertragen waren.

Auch mit der Forensischen Psychiatrie ging Dr. Strate hart ins Gericht. Mollath selbst soll zwar „ein störrischer Franke mit vielen Eigenheiten" sein, doch nicht nur aufgrund des Verhaltens gegenüber seinem Mandanten bezeichnete Dr. Strate die Psychiatrie allenfalls als „Schmuddelecke der Medizin". Forensisch psychiatrische Gutachten vernebeln oftmals die Sinne eines Gerichtes, so der Strafverteidiger.

„Die Geschichte von Gustav Mollath ist wie ein Justizmord", stellte Dr. Strate dar. „Teile der bayerischen Justiz seien mittlerweile dafür bekannt, zweifelhafte Urteile zu fällen", so Dr Strate abschließend.