Fränkische Landeszeitung, 10. November 2010
Im Ansbacher Feuerbachhaus diskutierten Gemeindevertreter und Juristen rechtliche Feinheiten: Abwassergebühren als Akademie-Thema. Das Gerechtigkeitsempfinden der Bürger auf der einen und Gesetze auf der anderen Seite
ANSBACH (sh) – Wann muss wer Gebühren und Beiträge für Wasser und Abwasser zahlen? Mit dieser „heiteren und fröhlichen Wissenschaft" (Dr. Alfred Meyerhuber von der Feuerbach Akademie) beschäftigte sich gestern ein Workshop. Knapp 50 Interessierte – vor allem Gemeindevertreter – diskutierten im Ansbacher Feuerbachhaus Fälle aus der Praxis.
Die Seite der Rechtsprechung vertrat mit Otto Schauding ein Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Die Sicht der Kommunen und damit die praktische Umsetzung brachte die leitende Verwaltungsdirektorin Dr. Juliane Thimet vom Gemeinderat ein.
Warum müssen alle zahlen, wenn in einem kleinen Außenort abwassertechnisch etwas Wesentliches geändert wird? Unter anderem über diese Frage wurde zum Teil heftig debattiert. Für Dr. Thimet und Schaudig ein Hinweis, dass hier das Gerechtigkeitsempfinden der Bürger mit den Gesetzen und seinen rechtlichen Feinheiten nicht immer einhergeht.
Wie sind übergroße Grundstücke im Außenbereich zu behandeln? Ebenfalls Thema war die Frage: Werden Bauern im Dorf selbst und solche, die außerhalb siedeln, vielleicht ungleich behandelt? Und wie verhält es sich mit einer Reithalle? Dabei kann entscheidend sein, ob Reitlehrer angestellt sind.
Obwohl um 9.30 Uhr begonnen worden war, hielt das Interesse der kommunalen Seite bis in den späten Nachmittag an. Dr. Thimet und Schaudig sprachen von einem „fruchtbaren Dialog".