Fränkische Landeszeitung, 17. November 2011

Wer zahlt fürs Löschwasser. Ein Seminar für Praktiker

ANSBACH (sh) – Es ist ein schwieriges Rechtsgebiet, doch so gut wie jeder ist davon betroffen: von den Gebühren und Beiträgen für die Trinkwasserversorgung. Die Feuerbach Akademie Ansbach bot dazu ein Seminar an – und knapp 60 Praktiker aus ganz Bayern ließen sich nicht nur informieren, sondern diskutieren auch über die Rechtsprechung. Wie sie erfuhren, soll „einige Tage vor oder nach dem Christkind" eine neue bayerische Muster-Entwässerungssatzung veröffentlicht werden.

Die Feinheiten des kommunalen Abgabenrechtes seien nicht jedem Bürger so ohne weiteres einsichtig, waren sich die beiden Referenten, Dr. Juliane Thimet vom Bayerischen Gemeindetag und Otto Schaudig, Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH), einig.

Umso wichtiger sei es, den Betroffenen die Rechtslage rechtzeitig verständlich zu erklären. Dazu wolle die Feuerbach Akademie einen Beitrag leisten, betonten Dr. Alfred Meyerhuber und Dr. Sylvia Meyerhuber. „Die Welt ist auch so schon kompliziert genug."

 

Als Grundlage für das ganztägige Seminar dienten Entscheidungen des 20. VGH-Senats. Die Teilnehmer – darunter Vertreter von 31 Städten und Gemeinden sowie von 31 Städten und Gemeinden sowie von mehreren Zweckverbänden -  beschäftigten sich mit vielerei Themen, beispielsweise mit der Frage „Wer bezahlt bei einem Brand das Löschwasser?" Die Antwort ist recht eindeutig: Alle Gebührenzahler werden herangezogen.

Nicht ganz so einfach fällt im Einzelfall die mitunter rechtlich bedeutsame Abgrenzung zwischen „Verbesserung" und „Erneuerung", wenn ein Kanalnetz saniert wird. Probleme bereiten hier vor allem „Inliner-Lösungen", erklärte Dr. Juliane Thimet. Dabei wird ein Kunststoff- oder Textilschlauch in das alte Entwässerungsrohr eingebracht.