Fränkische Landeszeitung vom 15.11.2023

Terrassen, Carports und andere Fallstricke

Um die Feinheiten des Kommunalabgabenrechts ging es einmal mehr in der Ansbacher Feuerbach Akademie

ANSBACH – Ist ein Balkon bei der Geschossflächenberechnung einzubeziehen, wenn die Gemeinde einen Entwässerungsbescheid erlässt? Was ist mit einer überdachten Terrasse? Mit derartigen Fragen hat sich die Feuerbach Akademie in Ansbach nun intensiv beschäftigt.

Zum 15. Mal hat die Akademie Verwaltungsfachleute aus Mittelfranken und darüber hinaus eingeladen, um über neue Erkenntnisse und Gerichtsentscheidungen rund ums Thema Kommunalabgaben zu informieren. Das klingt erstmal reichlich trocken, doch der Teufel steckt auch hier im Detail.
So ist die Frage durchaus berechtigt, warum ein Wintergarten als zum Gebäude gehörend eingestuft wird, eine überdachte Terrasse aber nicht zwingend. Eine Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom März dieses Jahres hat hier für neue Verwirrungen gesorgt. Jennifer Hölzlwimmer, Referentin beim Bayerischen Gemeindetag, versuchte die Konsequenzen dieser Entscheidung deutlich zu machen.
Was ist die Gebäudeflucht, wenn die Terrasse zurückversetzt liegt? Wie verhält es sich, wenn der Balkon vor das Gebäude gestellt ist? Und wenn eine Garage als Ge-bäudeteil gilt und damit anschlusspflichtig ist, warum gilt das dann nicht automatisch auch für Carports?

Jennifer Hölzlwimmer ließ deutlich durchblicken, dass nach ihrem Verständnis die Richter mit ihrer Entscheidung eher für mehr Durcheinander gesorgt haben statt für Klarheit zu sorgen. „Erklären Sie das mal Ihren Bürgern", sagte sie und grinste, nachdem sie einen besonders komplexen Fall anhand eines Fotos durchgespielt hatte.
Es zeigte sich bei spontanen Abfragen im Saal, dass die Fachleute der Kommunen und Zweckverbände nicht immer zum selben Ergebnis kommen. Es ist eben alles nicht einfach mit den klaren Richtlinien. Man muss zudem bedenken, dass der Sachbearbeiter nicht ewig viel Zeit hat, um sich in jede architektonische Finesse einzudenken und das in den Bescheid einzupflegen. Eine Verwaltung soll effizient arbeiten.
In den seltensten Fällen geht es bei den Bescheiden zu Wasser- und Abwasseranschluss um sehr große Beträge. Dennoch wird regelmäßig geklagt. Dr. Volker Wirths ist Richter am Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach und war der weitere Re-ferent des Tages. Er verdeutlichte, dass die juristische Sicht auf die Dinge manchmal eben etwas anders ausfällt als jene der Praktiker.
Es gehe, so erklärte Dr. Sylvia Meyerhuber als Organisatorin des Tages, bei dieser Veranstaltung zum Kommunalabgabenrecht genau darum: Rechtsprechung und Praxis zusammenzubringen. „Die Frage, die sich in der Praxis oft stellt, ist doch: „Warum wurde es so entschieden?" Als die Veranstaltung vor 15 Jahren aus der Taufe gehoben wurde, war sie dafür gedacht, eine Antwort zu liefern, blickte die Fachanwältin für Verwaltungsrecht zurück. Inzwischen hat sie sich fest etabliert und zählt bei vielen Kommunen und Zweckverbänden im weiten Umkreis zum festen Fortbildungsprogramm.

ROBERT MAURER