Fränkische Landeszeitung, 26. November 2019
Angeln und Tierschutz
Großes Interesse an Vortrag in der Feuerbach Akademie Ansbach: Zurücksetzen gefangener Fische in der Diskussion
ANSBACH – „Mit einem Bein im Gefängnis – Angeln contra Tierschutz?" So war ein Vortrag im Feuerbachhaus Ansbach überschrieben. Zahlreiche Zuhörer kamen zu der Veranstaltung.
„Tierschützer vermenschlichen Fische", so Dr. Johannes Kalb, Justiziar des Fischereiverbandes Mittelfranken, der den Vortrag zusammen mit Jean Winkelmann, Mitglied des Bezirksfischereivereins Erlangen und Ausbilder für die staatliche Fischereiprüfung, hielt. Fakten seien das Entscheidende. Im Tierschutzgesetz stehe, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen dürfe.
„Doch was ist ein vernünftiger Grund?" fragte Kalb. „Ein vernünftiger Grund ist für mich entweder die Hege oder als Nahrungsquelle." Das müsse eine Gesellschaft immer wieder hinterfragen, so der Rechtsanwalt. Ein Fisch empfinde keine Schmerzen, er sei aber leidensfähig, und an einem Haken zu hängen bedeute Stress, so Kalb weiter.
Für Diskussionsstoff sorgte das sogenannte „Catch and Release", also das Fangen eines Fisches und anschließende Freilassen. In Deutschland gebe es Schonzeiten und auch Schonmaße, erklärte Jean Winkelmann. Das Zurücksetzen des Fisches sei auch erlaubt, wenn er Beifang ist und lebensfähig. Was das Zurücksetzen eines Karpfens betrifft, weil er zu groß ist, gingen die Meinungen stark auseinander. „Der Jäger sieht, was er schießt", so Johannes Kalb. „Wir nicht."
Das Thema angeln mit einem lebenden Köderfisch sei durch, so der Rechtsanwalt weiter. „Unsere Großväter haben darüber noch ganz anders gedacht", kam es aus dem Publikum. Wettfischen sei ein beliebtes Ziel für Strafanzeigen durch Tierschützer. Ein Gemeinschaftsfischen mit Wertung sei zulässig, wenn es eine traditionelle Veranstaltung sei und der Nahrung sowie Hege diene, stellte Johannes Kalb fest.
„Wettkampf darf nicht das einzige Motiv sein"
„Der Wettkampf darf nicht das einzige Motiv sein", erklärte der Rechtsanwalt. Jean Winkelmann erzählte, dass in Erlangen Tierschützer gegen Veranstaltungen geklagt hatten, bei denen Kinder fischten. Die Tierschützer hielten das für Tierquälerei, weil Kinder keine Ausbildung haben. Das Verfahren wurde eingestellt. „Das ist gut. Damit haben wir weiter die Möglichkeit, Kindern unser tolles Hobby vorzustellen". so Winkelmann. Wie mit Übeltätern im eigenen Verein umgehen, war der letzte Punkt, den Kalb und Winkelmann mit dem Publikum diskutierten. Ein Mann fragte, ob das Angeln mit drei Ruten eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat sei. Kalb meinte eine Ordnungswidrigkeit, ein Mann aus dem Publikum sagte, der Fall sei eine Straftat. Johannes Kalb empfahl mögliche Schritte gegen Mitglieder erst einmal vereinsintern zu klären, um dann zu einer Entscheidung zu kommen.