Fränkische Landeszeitung, 16. November 2018

Erfolgreiche Expertenvorträge für Verwaltungsfachleute

ANSBACH (cbi) – Kanäle, Wasser- und Abwasserleitungen: Wenn sie gebaut oder repariert werden, stellt sich die Frage der Finanzierung. Investieren Gemeinden in diese sogenannten „leistungsgebundenen Einrichtungen“, können sie über das Kommunalabgabenrecht Beiträge von Grundstückseigentümern erheben.

Über die neuesten Entwicklungen in der Verwaltungspraxis informierten nun Dr. Juliane Thimet und Dr. Volker Wirths (Foto) in der Feuerbach Akademie Ansbach. Es war ein Vortrag von Experten für Experten. Die rund 65 Zuhörer – unter ihnen Verwaltungsbeamte, Bürgermeister und Behördenvertreter – müssen sich von Berufs wegen gut auskennen auf dem Gebiet der Kommunalabgaben. „Da ging es schon um die klitzekleinen Feinheiten“ sagte Rechtsanwältin Dr. Sylvia Meyerhuber, die an der Veranstaltung als Vertreterin der Akademie teilnahm.

 

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit die Beitragspflicht erfüllt ist? Wann verjähren Beiträge? Was gibt es Neues auf dem Gebiet der Rechtsprechung? Diese Fragen beantworteten Dr. Juliane Thimet, Direktorin des Bayerischen Gemeindetags, und Dr. Volker Wirths, der bis vor Kurzem Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof war und jetzt Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Würzburg ist – anschaulich, kurzweilig und gespickt mit vielen Beispielen aus der Praxis.

Das Konzept kam an. Es war bereits der zwölfte Fachvortrag zum Kommunalabgabenrecht in der Feuerbach Akademie Ansbach. Die Veranstaltung war ausgebucht, es gab eine Warteliste. Erste Anmeldungen gingen laut Dr. Sylvia Meyerhuber schon eine halbe Stunde nach Verschicken der Einladungen ein.