Wochenzeitung, 20. Mai 2017
Vermögensabschöpfung im Strafrecht –
Fachvortrag der Initiative Bayerischer Strafverteidiger in der Feuerbach Akademie
Die Vermögensabschöpfung von Gewinn, welcher durch Straftaten erzielt worden ist, dient der Sicherstellung von illegal erworbenem Vermögen. Das Ziel der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung besteht darin, dem Täter sämtliche Vorteile aus seiner rechtswidrigen Tat zu entziehen. Außerdem soll Geschädigten die Rückgewinnung von Vermögenswerten erleichtert werden. Ohne große Übergangsfrist hat nun der Gesetzgeber die Regeln zur Vermögensabschöpfung geändert. Über die neue Rechtslage hat die Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V. in Kooperation mit der Feuerbach Akademie in einer Fachveranstaltung für Strafverteidiger informiert.
Rechtsanwältin Dr. Anouschka Velke aus Frankfurt berichtete über die beschlossenen Änderungen und präsentierte dabei dem Fachpublikum auch Lösungen im Umgang mit dem neuen Recht, das ab dem 1. Juli 2017 gilt und nicht nur Details des Verfahrens ändern wird. Sie stellte die Möglichkeiten der Staatsanwaltschaft und des Gerichts dar, vermögenswirksame Maßnahmen zu ergreifen, ebenso die Möglichkeiten der Verteidigung, dagegen vorzugehen. Dieses Feld der Verteidigung bleibe häufig ungenutzt, obwohl es für den Mandanten einschneidende, z. T. existenzvernichtende Folgen haben kann.
Sowohl die Betroffenen einer Vermögenseinziehung im Strafverfahren als auch die möglichen Gläubiger eines Beschuldigten seien von den Änderungen stark betroffen. Denn nicht nur sind Art und Menge des verdächtigen Vermögens vergrößert worden, auch der Zugriff der tatsächlich Berechtigten wird grundlegend anders gehandhabt werden. Es gebe, so Dr. Velke, beispielsweise in Hamburg bereits besondere Abteilungen bei der Staatsanwaltschaft, die sich nur mit der Vermögenseinziehung befassen. Dies führe häufig zu einem faktischen Leerlaufen derjenigen, die von der Maßnahme betroffen sind. hierbei trifft es im Ermittlungsverfahren auch Verdächtige, die im späteren Verfahren vollständig entlastet werden. Weil diese Verfahren aber zum Teil sehr lange liefen, sei bei einem Einfrieren des gesamten Vermögens immer wieder die Existenz des Betroffenen gefährdet. Hier sei ein schnelles und fachlich fundiertes Handeln nötig, um die Nachteile des Betroffenen – insbesondere auch für seine Familie oder sein Unternehmen – abzumildern.
Für die Zukunft sieht Dr. Velke Schwierigkeiten auf die Praxis zukommen, den neuen Regelungen fehle die notwendige Klarheit. Vielmehr seien die neuen Regelungen nur zum Teil mit der aktuellen Rechtsprechung abgestimmt und an vielen Punkte dasjenige, was bereits rechtlich überwunden schien. Sowohl für die Beschuldigten als auch für die Gläubiger gelte es nun, zügig mit den neuen Regeln vertraut zu werden. Die zahlreich anwesenden Strafverteidiger aus ganz Bayern konnten sich durch den Vortrag so bereits die ersten Hinweise und Tipps geben lassen.
Die Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V. ist ein Forum zur Diskussion strafrechtspolitischer Themen und setzt sich für die Wahrung von Menschenwürde und Rechtstaatlichkeit im Strafprozess und Strafvollzug ein.